aberkennen

aberkennen
absprechen

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ab|er|ken|nen ['ap|ɛɐ̯kɛnən], erkannte ab, aberkannt <tr.; hat:
durch einen [Gerichts]beschluss absprechen:
jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte aberkennen.
Syn.: entziehen, sperren, verweigern, wegnehmen.

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ạb||er|ken|nen 〈V. tr. 166; hat
1. jmdm. etwas \aberkennen 〈Rechtsw.〉 erklären od. entscheiden, dass jmd. ein Recht nicht habe, dass jmdm. ein Besitz nicht zustehe
2. jmdm. eine Eigenschaft, eine Fähigkeit \aberkennen erklären, dass er sie nicht besitze
● ich erkenne es ihm ab, 〈auch〉 ich aberkenne es ihm

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ạb|er|ken|nen <unr. V.; erkennt ab/(bes. schweiz:) aberkennt, erkannte ab/(bes. schweiz.:) aberkannte, hat aberkannt>:
(jmdm. etw.) [durch einen (Gerichts)beschluss] absprechen:
jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte a.
Dazu:
Ạb|er|ken|nung, die; -, -en.

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ạb|er|ken|nen <unr. V.; erkennt ab/(selten:) aberkennt, erkannte ab/(selten:) aberkannte, hat aberkannt>: (jmdm. etw.) [durch einen (Gerichts)beschluss] absprechen: jmdm. die bürgerlichen Ehrenrechte a.; Molik ..., dem die SED wegen unverhohlener Systemkritik ... die Promotion a. ließ (Spiegel 43, 1977, 65); Als den Hausherren im Spiel gegen Kalkutta ein Tor wegen Abseits aberkannt wurde (Kurier 22. 11. 83, 28).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • aberkennen — ↑abjudizieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • aberkennen — ạb|er·ken·nen; erkannte ab / aberkannte, hat aberkannt; [Vt] (jemandem) etwas aberkennen durch einen Beschluss etwas für ungültig erklären ↔ zuerkennen <jemandem ein Recht, eine Auszeichnung aberkennen>: Ihm wurde der Titel des… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • aberkennen — abnehmen, absprechen, abstreiten, entziehen, sperren, verweigern, vorenthalten, wegnehmen; (Rechtsspr.): abjudizieren; (schweiz. Rechtsspr.): einstellen. * * * aberkennen:absprechen;abjudizieren(Rechtsw)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • aberkennen — erkennen: Als Präfixbildung zu dem unter ↑ kennen behandelten Wort bedeutet mhd. erkennen, ahd. irchennan »innewerden, geistig erfassen, sich erinnern«. Von der gleichen Grundbedeutung geht die zugehörige Nominalbildung ↑ Urkunde aus. In der… …   Das Herkunftswörterbuch

  • aberkennen — averkenne …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • aberkennen — ạb|er|ken|nen ; ich erkenne ab, selten ich aberkenne; ich erkannte ab, selten ich aberkannte …   Die deutsche Rechtschreibung

  • absprechen — übereinkommen; aushandeln; ausschnapsen (österr.); abmachen; ausverhandeln; akkordieren; vereinbaren; aberkennen * * * ab|spre|chen [ apʃprɛçn̩], spricht ab, sprach ab, abgesprochen <tr.; hat: 1. sich über etwas einigen und ge …   Universal-Lexikon

  • ausbürgern — aus|bür|gern [ au̮sbʏrgɐn], bürgerte aus, ausgebürgert <tr.; hat: jmdm. [gegen seinen Willen] die Staatsangehörigkeit aberkennen, entziehen /Ggs. einbürgern/: er wurde aus seinem Land ausgebürgert. * * * aus||bür|gern 〈V. tr.; hat〉 jmdn.… …   Universal-Lexikon

  • abjudizieren — ab|ju|di|zie|ren 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 absprechen, aberkennen [<lat. abiudicare „richterlich aberkennen“] * * * ab|ju|di|zie|ren <sw. V.; hat [lat. abiudicare] (Rechtsspr.): [gerichtlich] aberkennen, ↑absprechen (1 a) …   Universal-Lexikon

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